Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist
unzulässig.
1.2. Bei schuldhaftem Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem
Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der
Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und
Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die
Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
(Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der
Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem
Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten
Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers,
bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu
machen.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die
Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten
Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte
der Gesamtvergütung beträgt, sofern die Teillieferung mindestens 25%
der Hauptarbeit ausmacht.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als
ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu
schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß
ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für
die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind
dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen
hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und
Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies
schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers
verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des
Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und
Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen,
schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch,
entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem
Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. Der Designer ist
berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden
und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter
Verwendung der Arbeiten des Designers hinzuweisen.
7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das
gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder
einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und
markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von
zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer
Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem
Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen
von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei
von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im
Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der
Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben des Designers nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
9.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland
verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
